1. Gästeanmeldung
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet.
Besucher der Stellplatzmieter sind also bereits beim Betreten der Campinganlage anzumelden und die anfallenden Gebühren nach Preisliste zu begleichen.
2. Hausrecht
Die Verwaltung ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
3. Parzelle
Der Standort für Zelt, Caravan oder Wohnwagen wird ausschließlich durch die Platzverwaltung festgelegt. Die Campingparzelle ist durch den Mieter im sauberen Zustand zu halten. Ebenso ist der Rasen regelmäßig zu mähen.
Einfriedungen sind mit der Platzverwaltung abzustimmen. Bauliche Maßnahmen jeglicher Art müssen von der Platzverwaltung genehmigt werden.
Bei Platzaufgabe muss ein kompletter Rückbau der Parzelle erfolgen, so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist.
In der Zeit, in der die Wasserversorgung auf der Parzelle gewährleistet wird, ist es untersagt, Warm- und Kaltwasser an den Sanitäranlagen zu entnehmen.
4. Brandvorschriften
Offenes Feuer ist auf dem gesamten Platz untersagt. Grillen mit Standgrill ist gestattet (Brandgefahr vermeiden).
Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Fahrzeugen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW-G607 entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen.
Die Camper haften für die Schäden, die durch die ihm gehörenden Gasanlagen verursacht werden.
5. Ordnung und Sauberkeit
Als selbstverständliche Pflicht sind rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Mitbenutzern, der Platzeinrichtungen und der Natur sowie die Einhaltung von Hygiene, Sauberkeit und Ressourcenschonung anzusehen.
6. Sanitäranlagen
Die Sanitär- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Kleinkinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitär- und Toilettenräume benutzen.
Die Chemietoiletten sind nur in der dafür vorgesehenen Einrichtung und unter Verwendung entsprechender chemischer Mittel zu entleeren. Geruchsbelästigung ist zwingend zu vermeiden.
Das Wäschewaschen in den Sanitärräumen ist grundsätzlich untersagt. Eine Waschmaschine steht bei Bedarf zur Verfügung.
7. Abfall
Es besteht die Pflicht zur Mülltrennung. Der Abfall ist nach behördlichen Bestimmungen in den dafür zur Verfügung stehenden Behältnissen sortiert zu entsorgen. Das Ablagern von Gegenständen aller Art, einschließlich Sperrmüll, auf den Campingparzellen ist verboten.
8. Tierhaltung
Eine Tierhaltung erfordert die Genehmigung der Platzverwaltung. Hunde sind an der Leine zu halten. Vom Tier verursachte Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Dieser hat auch Sorge zu tragen, dass das Tier auf dem eigenen Stellplatz verbleibt.
9. Fahrzeuge
Autos und Motorräder müssen so neben der Parzelle geparkt werden, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Auto zugelassen. Für weitere Autos bestehen die Abstellmöglichkeiten auf den ausgeschilderten Parkplätzen.
Das Befahren des Campingplatzes mit Kraftfahrzeugen ist mit Schritttempo und nur auf den dafür vorgesehenen Wegen zulässig. Das Waschen von Fahrzeugen ist verboten. Besucher stellen ihre Fahrzeuge auf dem Besucherparkplatz ab (Parkbuchten Zaun).
Sämtliche Straßen und Wege des Geländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
10. Ruhezeiten
Die Platzruhe dauert von 12:00 - 14:00 Uhr (Mittagsruhe) und 22:00 – 07:00 Uhr (Nachtruhe).
Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Radios, Fernsehgeräte und der gleichen sind immer so leise einzustellen, dass sie die anderen Gäste nicht stören. Im Interesse aller Platzgäste sind während der Ruhezeiten auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen und mittels Musikanlagen ist untersagt.
11. Haftung
Für Einbruch, Diebstahl, Personenschäden und Beschädigung privaten Eigentums wird keine Haftung übernommen.
12. Frostzeit
Von November bis März sind die Sanitäranlagen sowie die Wasserversorgung zu den Parzellen geschlossen.
Verstöße gegen die Bestimmungen der Platzordnung berechtigen die Platzverwaltung zum sofortigen Platzverweis. Ein Erstattungsanspruch auf geleistete Gebühren besteht nicht.
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